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Zum 01.01.2008
tritt ein neues Urheberrechtsgesetz in Kraft, das die Autorenrechte der Wissenschaftler
gegenüber den Verlagen stark einschränkt. Dies betrifft insbesondere
die elektronische Veröffentlichung (z.B. "Online-Publikation" im
Rahmen von Open Access) von Werken, die Sie vor 1995 publiziert haben.
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Einzelheiten  Handeln
Sie umgehend und sichern Sie sich somit die Ihnen zustehenden Autorenrechte auf
Dauer!
Frequently
Asked Questions (FAQ)
1.
Gilt das Urheberrechtsgesetz auch, wenn ich in Publikationen in
ausländischen Verlagen veröffentlicht habe? 2. Muss ich
auch als Co-Autor die Initiative ergreifen oder genügt es, wenn der Hauptautor
die Rechte überträgt? 3. Welche Adresse soll ich auf der
formlosen Übertragung angeben? 4. Ich war vor 1995 nicht
im FZK sondern in einer anderen Institution beschäftigt. Soll ich dem FZK
die Rechte übertragen? 5. Ich bin nicht mehr beim FZK
angestellt. Soll ich HBM trotzdem die Rechte übertragen? 6. Wie
ist das Vorgehen bei verstorbenen Autoren? 7. Kann ich nach
der Übertragung der Rechte weitere PDF's meiner Publikationen von 1966 bis 1995
auf meiner Homepage einstellen? Kann ich weitere einfache Nutzungsrechte an andere
Institutionen übertragen? 8. Wie schreibe ich einen persönlichen
Widerspruch an einen Verlag? 9. Wo finde ich Informationen
zum Urheberrecht? Dies ist keine rechtlich
verbindliche Beratung, sondern eine nach bestem Wissen und Gewissen erteilte Auskunft. 1.Gilt
das Urheberrechtsgesetz auch, wenn ich in Publikationen in ausländischen
Verlagen veröffentlicht habe? Das Urheberrechtsgesetzt gilt zwar im
engeren Sinne für Autorenverträge mit deutschen Verlagen. Wenn auch
einige juristische Detailfragen offen sind: es ist sinnvoll, auch Publikationen
deutscher Autoren in ausländischen Verlagen in Bezug auf § 137 l UrhG
zu bearbeiten. 2. Muss ich auch
als Co-Autor die Initiative ergreifen oder genügt es, wenn der Hauptautor
die Rechte überträgt? Für die Rechteübertragung an
die Institution müssen alle Urheber zustimmen. Falls ein Autor damit beauftragt
wurde, dann ist diese Person berechtigt, Rechte zu übertragen. Widerspruch
nach dem 1.1.2008: Als Schutz des Autors und seiner Rechte hat der Autor ab dem
1.1.2008 für die Dauer eines Jahres die Möglichkeit, beim Verlag der
exklusiven Nutzung des Werkes zu widersprechen. Für diesen Widerspruch reicht
bei einer Publikation mit mehreren Urhebern ein widersprechender Autor, um die
Wirkung von § 137 l UrhG zu sperren.
3.Welche
Adresse soll ich auf der formlosen Übertragung angeben? Angestellte
sind abhängige Urheber im Dienstverhältnis (Ausnahme: Professoren sind
eigenständige Rechteinhaber.) Geben Sie Ihre Privat- und Dienstadresse an,
Unterschrift bitte nicht vergessen. 4. Ich
war vor 1995 nicht im FZK sondern in einer anderen Institution beschäftigt.
Soll ich dem FZK die Rechte übertragen? Es ist sinnvoll die Rechte
an die Institution zu übertragen, an der Sie zu dem fraglichen Zeitpunkt
beschäftigt waren. Damit ist diese ermächtigt, die Publikation auf ihrem
OA- Server einzustellen. Gibt es die Institution nicht mehr, oder betreibt sie
keinen OA Server, können Sie direkt beim Verlag widersprechen. 5.
Ich bin nicht mehr beim FZK angestellt. Soll ich HBM trotzdem
die Rechte übertragen? Ja, das ist sinnvoll, da wir Ihre Publikationen
auf unserem Open-Access Server einstellen wollen. 6.
Wie ist das Vorgehen bei verstorbenen Autoren? Bei verstorbenen
Autoren müssen die Erben gefragt werden. Auf diese sind die Rechte des Verstorbenen
übergegangen. 7. Kann ich
nach der Übertragung der Rechte weitere PDF's meiner Publikationen von 1966
bis 1995 auf meiner Homepage einstellen? Kann ich weitere einfache Nutzungsrechte
an andere Institutionen übertragen? Beide Fragen werden mit Ja beantwortet.
Für das Einstellen des PDF's auf persönlichen Seiten und fachbezogenen
Servern ist zu beachten, dass viele Verlage nicht gestatten, das verlagsformatierte
PDF zu verwenden. Auf der sicheren Seite ist man mit dem Preprint-Layout der Publikation. 8.
Wie schreibe ich einen persönlichen Widerspruch an einen
Verlag? Ein Beispiel für ein Widerspruchsschreiben finden Sie hier.http://www.urheberrechtsbuendnis.de/newsletter0406.html
9.
Wo finde ich Informationen zum Urheberrecht? Einen guten
Überblick über die Entstehung und die weiteren Entwicklung finden Sie
auf der Homepage des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung
und Wissenschaft" http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Den
Gesetzestext der Novelle sehen Sie hier. http://bibliotheksrecht.blog.de/?tag=urheberrecht http://www.open-access.net/
E-Mail:
bibliothek[at]fzk.de
Ihre
Ansprechpartnerinnen in der Hauptabteilung Bibliothek und Medien: Claudia
Kramer, Tel. 5803 und Gabriele Kloska, Tel. 5823 |