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Sichern Sie sich Ihre Autorenrechte!

Donnerstag, 29. November 2007 17.15 Uhr

Zum 01.01.2008 tritt ein neues Urheberrechtsgesetz in Kraft, das die Autorenrechte der Wissenschaftler gegenüber den Verlagen stark einschränkt. Dies betrifft insbesondere die elektronische Veröffentlichung (z.B. "Online-Publikation" im Rahmen von Open Access) von Werken, die Sie vor 1995 publiziert haben.

Weitere Einzelheiten

Handeln Sie umgehend und sichern Sie sich somit die Ihnen zustehenden Autorenrechte auf Dauer!


Frequently Asked Questions (FAQ)

1. Gilt das Urheberrechtsgesetz auch, wenn ich in Publikationen in ausländischen Verlagen veröffentlicht habe?
2. Muss ich auch als Co-Autor die Initiative ergreifen oder genügt es, wenn der Hauptautor die Rechte überträgt?
3. Welche Adresse soll ich auf der formlosen Übertragung angeben?
4. Ich war vor 1995 nicht im FZK sondern in einer anderen Institution beschäftigt. Soll ich dem FZK die Rechte übertragen?
5. Ich bin nicht mehr beim FZK angestellt. Soll ich HBM trotzdem die Rechte übertragen?
6. Wie ist das Vorgehen bei verstorbenen Autoren?
7. Kann ich nach der Übertragung der Rechte weitere PDF's meiner Publikationen von 1966 bis 1995 auf meiner Homepage einstellen? Kann ich weitere einfache Nutzungsrechte an andere Institutionen übertragen?
8. Wie schreibe ich einen persönlichen Widerspruch an einen Verlag?
9. Wo finde ich Informationen zum Urheberrecht?

Dies ist keine rechtlich verbindliche Beratung, sondern eine nach bestem Wissen und Gewissen erteilte Auskunft.

1.Gilt das Urheberrechtsgesetz auch, wenn ich in Publikationen in ausländischen Verlagen veröffentlicht habe?
Das Urheberrechtsgesetzt gilt zwar im engeren Sinne für Autorenverträge mit deutschen Verlagen. Wenn auch einige juristische Detailfragen offen sind: es ist sinnvoll, auch Publikationen deutscher Autoren in ausländischen Verlagen in Bezug auf § 137 l UrhG zu bearbeiten.

2. Muss ich auch als Co-Autor die Initiative ergreifen oder genügt es, wenn der Hauptautor die Rechte überträgt?
Für die Rechteübertragung an die Institution müssen alle Urheber zustimmen. Falls ein Autor damit beauftragt wurde, dann ist diese Person berechtigt, Rechte zu übertragen.
Widerspruch nach dem 1.1.2008: Als Schutz des Autors und seiner Rechte hat der Autor ab dem 1.1.2008 für die Dauer eines Jahres die Möglichkeit, beim Verlag der exklusiven Nutzung des Werkes zu widersprechen. Für diesen Widerspruch reicht bei einer Publikation mit mehreren Urhebern ein widersprechender Autor, um die Wirkung von § 137 l UrhG zu sperren.

3.Welche Adresse soll ich auf der formlosen Übertragung angeben?
Angestellte sind abhängige Urheber im Dienstverhältnis (Ausnahme: Professoren sind eigenständige Rechteinhaber.) Geben Sie Ihre Privat- und Dienstadresse an, Unterschrift bitte nicht vergessen.

4. Ich war vor 1995 nicht im FZK sondern in einer anderen Institution beschäftigt. Soll ich dem FZK die Rechte übertragen?
Es ist sinnvoll die Rechte an die Institution zu übertragen, an der Sie zu dem fraglichen Zeitpunkt beschäftigt waren. Damit ist diese ermächtigt, die Publikation auf ihrem OA- Server einzustellen. Gibt es die Institution nicht mehr, oder betreibt sie keinen OA Server, können Sie direkt beim Verlag widersprechen.

5. Ich bin nicht mehr beim FZK angestellt. Soll ich HBM trotzdem die Rechte übertragen?
Ja, das ist sinnvoll, da wir Ihre Publikationen auf unserem Open-Access Server einstellen wollen.

6. Wie ist das Vorgehen bei verstorbenen Autoren?
Bei verstorbenen Autoren müssen die Erben gefragt werden. Auf diese sind die Rechte des Verstorbenen übergegangen.

7. Kann ich nach der Übertragung der Rechte weitere PDF's meiner Publikationen von 1966 bis 1995 auf meiner Homepage einstellen? Kann ich weitere einfache Nutzungsrechte an andere Institutionen übertragen?
Beide Fragen werden mit Ja beantwortet. Für das Einstellen des PDF's auf persönlichen Seiten und fachbezogenen Servern ist zu beachten, dass viele Verlage nicht gestatten, das verlagsformatierte PDF zu verwenden. Auf der sicheren Seite ist man mit dem Preprint-Layout der Publikation.

8. Wie schreibe ich einen persönlichen Widerspruch an einen Verlag?
Ein Beispiel für ein Widerspruchsschreiben finden Sie hier.http://www.urheberrechtsbuendnis.de/newsletter0406.html

9. Wo finde ich Informationen zum Urheberrecht?
Einen guten Überblick über die Entstehung und die weiteren Entwicklung finden Sie auf der Homepage des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/


Den Gesetzestext der Novelle sehen Sie hier.
http://bibliotheksrecht.blog.de/?tag=urheberrecht
http://www.open-access.net/



E-Mail: bibliothek[at]fzk.de

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Hauptabteilung Bibliothek und Medien:
Claudia Kramer, Tel. 5803 und Gabriele Kloska, Tel. 5823

   
 
   
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